Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlich willkommen im Bereich der Bürgeranliegen der Stadt Bamberg.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Ideen, Mitteilungen, Lob und Verbesserungsvorschläge.
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- Jede Meldung wird auf direktem Weg an die zuständige Dienststelle weitergeleitet und bearbeitet. Die Rückmeldung dazu, wird hier bei den Bürgeranliegen angezeigt und kann jederzeit nachgelesen werden.
- Bei persönlichen Fragen, die nicht von allgemeinem Interesse sind, können Sie auch direkt eine E-Mail an buergeranliegen@stadt.bamberg.de senden
- Selbstverständlich können sich auch Kinder und Jugendliche hier an die Stadt Bamberg oder an den Oberbürgermeister wenden. Um es besonders einfach zu machen, haben wir eine spezielle Kategorie "Kinder und Jugendliche" eingerichtet. Egal um was es geht, wir leiten die Anfrage an den richtigen Ansprechpartner weiter.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
Behinderung durch Parkende Auto vor der Tiefgaragenausfahrt
Breitäckerstraße, 96049 Wildensorg
Beim aus der Tiefgarage fahren (Weichselfeld zur Breitäcker Straße), kommt es leider durch gegenüber geparkten Fahrzeugen, immer wieder zu gefährlichen Situationen. Da hier die bergabfahrenden Kraftfahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen, sind sie erst sehr spät zu sehen. Auch die vorgeschriebenen 30 Km/h werden nicht immer eingehalten. Die Pkw` s gehören Mitarbeitern der Brauerei Kaiserdom, die eigentlich den Mitarbeiter Parkplatz zur Verfügung haben. Es wäre hilfreich, wenn die Stadt das absolute Halteverbot, dass an der Einmündung zum Wohngebiet (Megalith-Gelände) endet, ausdehnt würde bis zum Beginn der Kurzzeitparkparkplätze.
Kategorie: Verkehr
Bearbeitung
12.05.2023 11:15Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes können in der Breitäckerstraße im Bereich der Tiefgaragenausfahrt keine überdurchschnittlichen Sicherheitsbedenken festgestellt werden.
Auch die Sichtbeziehungen sind -unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h- in beide Richtungen gegeben, so dass keine zwingenden Gründe vorliegen die gegenüberliegenden Parkplätze aufzulassen, zudem erscheint es auch nicht verhältnismäßig.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass sich nach § 10 der StVO grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer -der aus einem Grundstück auf eine Straße einfährt- so zu verhalten hat, dass kein anderer gefährdet wird, erforderlichenfalls muss man sich sogar einweisen lassen.