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Lärm Starke Zunahme/Lärmbelästigung durch Autoposer

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 23.07.2021

Kapuzinerstraße, 96047 Bamberg

Die Polizei hat uns an die Stadt verwiesen, da das Problem durch grundsätzliche Maßnahmen angegangen werden müsse. Die Polizei hat laut eigener Aussage keine Kapazitäten, sich dieses Problems anzunehmen. --- Seit Anfang des Jahres nimmt die Lärmbelästigung durch den Verkehr und insbesondere Autoposer in der Kapuzinerstraße extrem zu. Kavalierstarts, knallende Auspuffanlagen und Motorradkorsos haben stark zugenommen und sind mittlerweile ganztägig und bis spät in die Nacht - teilweise im 5 Minutentakt - an der Tagesordnung. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird dabei ebenfalls regelmäßig missachtet. Die Geräuschkulisse erinnert an eine Rennstrecke. An dem Standort befinden sich mehrere Schulen, die Universität sowie Kindereinrichtungen. Hier besteht neben der extremen Lärmbelästigung auch ein Gefährdungspotential für Kinder, Schüler und Studenten. An den Wochenenden hat diese Art Lärmbelästigung ebenfalls sehr stark zugenommen und es zeigt sich dazu noch eine Häufung von Stadtrundenfahrern. Es wäre gut wenn die Stadt Bamberg Maßnahmen zur Beruhigung der Verkehrslage und der Lärmbelästigung umsetzen könnte.

Kategorie: Lärm

Bearbeitung

23.07.2021 10:39
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Wir können Ihre Verärgerung über diese Ruhestörung nachvollziehen.
Autoposen ist eine Unsitte, die immer mehr um sich greift. Autoposer wollen auffallen, indem sie mit ihren Fahrzeugen mit leistungsstarken (oft unzulässig getunten) Motoren in der belebten Innenstadt unnütz hin- und herfahren und dabei erheblichen Lärm verursachen, um damit die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen.

Die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten ist alleinige Sache der Polizei. Jeder, der sich belästigt fühlt, kann sich an die Polizei wenden und eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten. Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wurde am 28. April 2021 von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Die Einhaltung der Lautstärke individueller Fahrzeuge wird im Rahmen der Zulassung durch eine technische Abnahme (TÜV etc.) sichergestellt. Bei manipulierten Auspuffanlagen erlischt die ABE, auch das wird von der Polizei kontrolliert.


23.07.2021 10:39
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Wir können Ihre Verärgerung über diese Ruhestörung nachvollziehen.
Autoposen ist eine Unsitte, die immer mehr um sich greift. Autoposer wollen auffallen, indem sie mit ihren Fahrzeugen mit leistungsstarken (oft unzulässig getunten) Motoren in der belebten Innenstadt unnütz hin- und herfahren und dabei erheblichen Lärm verursachen, um damit die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen.

Die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten ist alleinige Sache der Polizei. Jeder, der sich belästigt fühlt, kann sich an die Polizei wenden und eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten. Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wurde am 28. April 2021 von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Die Einhaltung der Lautstärke individueller Fahrzeuge wird im Rahmen der Zulassung durch eine technische Abnahme (TÜV etc.) sichergestellt. Bei manipulierten Auspuffanlagen erlischt die ABE, auch das wird von der Polizei kontrolliert.


29.06.2021 20:23
Status: Neu / Ungeprüft

02.06.2021 10:43
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Vielen Dank für Ihre Meldung. Autoposen ist eine Unsitte, die immer mehr um sich greift. Autoposer wollen auffallen, indem sie mit ihren Fahrzeugen mit leistungsstarken (oft unzulässig getunten) Motoren in der belebten Innenstadt unnütz hin- und herfahren und dabei erheblichen Lärm verursachen, um damit die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen.
Die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten ist alleinige Sache der Polizei. Jeder, der sich belästigt fühlt, kann sich an die Polizei wenden und eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten. Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wurde am 28. April 2021 von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

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