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Radverkehr Überholverbot für Busse und LKW

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 28.02.2025

Zollnerstraße, 96052 Bamberg

Durch den sehr schmalen erhöhten Radstreifen und die schmale Fahrspur, ist der Außenspiegel von Bussen und LKW Überholvorgängen nahezu ohne ohne Abstand auf Kopfhöhe von Radfahrern. Durch den ebenfalls sehr schmalen Fußweg, ist es beim ausweichen noch knapper und ein erhebliches Risiko. Deshalb sollte in der Unterführung eine Überholverbot von Radfahrenden für LWK und Busse eingeführt werden.

Kategorie: Radverkehr

Bearbeitung

06.03.2025 09:13
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,
nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrem Anliegen äußert sich die Verkehrsbehörde wie folgt:

In § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO wird beim Überholen mit dem Kfz von zu Fuß-Gehenden, Radfahrenden und Elektro-Kleinstfahrzeug-Fahrenden innerorts ein Seitenabstand von mind. 1,5 Meter vorgegeben.

Die Verwaltungsvorschrift der StVO - nach der die Verwaltung zu verfahren hat - gibt vor, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Die gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Das heißt dadurch, dass es aus Platzgründen unmöglich ist, unter Beachtung des § 5 Abs. 4 StVO zu überholen, darf folglich keine weitere Kennzeichnung des bereits geltenden Überholverbots erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Bürgerbeteiligung
05.03.2025 10:40
Status: In Bearbeitung
Meldung: Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie wurde an die zuständige Stelle zur Überprüfung weitergeleitet.
Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald uns hierzu Neuigkeiten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Bürgerbeteiligung