Dauerhafte Belegung öffentlicher Parkfläche
Geyerswörthstraße 10, 96047 Bamberg
Bereits seit mehreren Monaten steht auf einer öffentlichen Parkfläche an gekennzeichneter Stelle ein Citroen Oldtimer. Aufgrund großflächig angebrachter Werbung für ein angrenzendes Restaurant, an allen Seiten des Fahrzeuges, ist davon auszugehen, dass es sich ausschließlich um ein Werbefahrzeug handelt. Ich konnte seit mehreren Monaten keinerlei Bewegung des KFZ feststellen. Da im Fahrzeug keine Sonderparkgenehmigung sichtbar liegt, gehe ich davon aus, dass es sich um eine unentgeltliche Nutzung einer öffentlichen Parkfläche für private Werbezwecke handelt. Im Bereich der Innenstadt, wo ohnehin Knappheit an Parkflächen besteht, halte ich dies für unangemessen.
Kategorie: Parkplatz
Bearbeitung
09.02.2026 15:40Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir haben Ihre Anfrage an die Verkehrsbehörde weitergeleitet und um Prüfung gebeten. Grundsätzlich darf ein Auto zeitlich unbegrenzt auf der Straße stehen, solange es zugelassen und verkehrssicher ist und dort kein Schild hinweist, dass die Parkzeit in diesem Parkraum beschränkt ist.
Mit freundlichen Grüße
Ihr Team von der Bürgerbeteiligung