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Radverkehr Markierungen auf dem Geh- und Fußweg

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 12.11.2025

Kärntenstraße 17, 96052 Bamberg

Auf der gesamten Kärtnenstraße sollen Radfahrer zwischen Kronacher Str. und Feldkirchenstraße den Gehweg nutzen um den Autoverkehr nicht zu beeinträchtigen. Das wird von den meisten Verkehrsteilnehmern auch so gemacht. Ich fahre diesen Tag täglich, da es Teil meines Arbeitswegs ist. Allerdings kommt es hier nahezu täglich zu gefährlichen Situationen, wenn Autos aus den Einfahrten der diversen Autohäuser fahren, um auf die Straße zu kommen. Für die Autofahrer ist durch die teilweise komplett fehlende Markierung auf dem Weg nicht erkennbar, dass dort Radfahrer kreuzen. Immer wieder muss scharf gebremst werden um nicht in ein plötzlich aus der Ausfahrt fahrendes Auto zu fahren. Zudem gehen die Autofahrer davon aus, dass man als Radfahrer auf der Straße zu fahren hat und haben kein Unrechtsgefühl. Das betrifft vor allem die Fahrtrichtigung von Kronacher Str. in Richtung Memmelsdorfer Straße, da hier besonders viele EInfahrten sind. Es würde meiner Meinung nach genügen, wenn man an den Stellen der Ein- und Ausfahrten der Autohäuser eine rote Fahrradmarkierung macht, sodass die Autofahrer dies noch auf dem Hof des Autohauses sehen können. Oder aber vor jeder Ausfahrt ein weißes Fahrradsymbol auf dem Gehweg anzubringen, was aber vielleicht nicht so gut gesehen wird.

Kategorie: Radverkehr

Bearbeitung

24.11.2025 10:22
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,
nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Straßenverkehrsamt gibt zu Ihrem Anliegen folgende Stellungnahme ab.

Im betroffenen Bereich besteht keine Benutzungspflicht für den Gehweg durch Radfahrende. Es ist lediglich das Verkehrszeichen »Radfahrer frei« angeordnet, was bedeutet, dass Radfahrende den Gehweg nutzen dürfen, aber nicht müssen. Somit können sie selbst entscheiden, ob sie auf der Straße oder dem Gehweg fahren.

Ergänzend möchten wir auf den § 10 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinweisen. Dieser besagt, dass wer aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, sich dabei so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Vor diesem Hintergrund können die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Bürgerbeteiligung
13.11.2025 15:24
Status: In Bearbeitung
Meldung: Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Beschreibung der Situation in Ihrer Wahrnehmung. Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle mit der Bitte um Überprüfung weitergeleitet.
Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald uns hierzu Neuigkeiten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Bürgerbeteiligung

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