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Inhalt

Dezentrale Unterbringung für Geflüchtete:
Das sind mögliche Standorte

Die Bamberger Stadtspitze hat 26 Flächen benannt, an denen unter anderem Unterkünfte für Asylsuchende entstehen können. Hier können Sie ihre Stellungnahme dazu abgeben

Die Stadt Bamberg arbeitet an einem Konzept für die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, wenn das Ankerzentrum in Bamberg-Ost vertragsgemäß Ende des Jahres 2025 vom Freistaat geschlossen wird. Erklärtes Ziel der Stadtspitze ist es, diese Unterkünfte gleichmäßig über das Stadtgebiet zu verteilen. Am 15. November haben Oberbürgermeister Andreas Starke, Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp und Dritter Bürgermeister Wolfgang Metzner den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgervereine sowie des Stadtrats im Spiegelsaal der Harmonie 26 Flächen im Stadtgebiet präsentiert, die für diese Unterkünfte in Frage kommen. Die Standorte können hier eingesehen werden. Es ist das Ziel möglichst viele Bürgerinnen und Bürger am Abwägungsprozess zu beteiligen. Deswegen ermöglicht die Stadtverwaltung den Dialog, weil jeder Standort mit seinen Vor- und Nachteilen beraten werden soll.

 

Mögliche Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten


  • Potenzialflächen Karte

  • Potenzialflächen Erklärung

Sozialraum-Cluster zur gleichmäßigen Verteilung der Unterkünfte

  • Sozialraum-Cluster Karte

  • Sozialraum-Cluster Erklärung

FAQs

Warum will die Stadt Bamberg die Auflösung des Ankerzentrums?

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Oktober einstimmig bekräftigt, dass auf der Einhaltung der Vereinbarungen von 2015 bestanden werden soll. Damals hatte der Freistaat Bayern bei der Einrichtung des Ankerzentrums zugesichert, dass die Erstaufnahmeeinrichtung unwiderruflich nach spätestens zehn Jahren beendet wird. Genauso wie alle anderen bayerischen Kommunen auch, möchte die Stadt Bamberg eine dezentrale Unterbringung für Menschen mit Integrations- und Bleibeperspektive entwickeln.

In den vergangenen neun Jahren waren die Aufgaben der Migration einseitig vom Bamberger Osten zu bewältigen. Die teilweise mit über 2000 Menschen belegte Flüchtlingsunterkunft hat die Menschen im direkten Umfeld belastet. Eine dezentrale Unterbringung der Geflüchteten, die gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilt ist, soll nun gewährleisten, dass die Herausforderungen gemeinsamen von allen Bürgerinnen und Bürger geschultert werden. In kleineren Unterkünften kann künftig die Integration der Flüchtlinge viel besser gelingen als im Ankerzentrum, wo viele Menschen nur wenige Tage wohnen und die Bleibewahrscheinlichkeit gering ist. Auch von den Geflüchteten und von ehrenamtlich aktiven Gruppen wurden häufig die beengten Räumlichkeiten im Ankerzentrum und die geringe Chance auf Integration kritisiert. Außerdem blockiert das Ankerzentrum die Stadtentwicklung in Bamberg-Ost. Die Stadt möchte zeitnah auch diesen Teil der ehemaligen US-Kaserne kaufen und auf dem Konversionsgelände dringend benötigten Wohnraum schaffen.

Was sagen die Verträge mit der Staatsregierung aus?

In einer „Gemeinsamen Erklärung des Freistaats Bayern und der Stadt Bamberg zur Einrichtung einer Ankunft- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber vom Balkan auf dem Konversionsgelände in Bamberg“ vom 14. 8. 2015 steht unter 2. wörtlich: „Diese Aufnahmeeinrichtung wird befristet auf maximal 10 Jahre (unwiderrufliches Ende mit Ablauf des Jahres 2025). Die Erklärung ist unterschrieben von:

  • Emilia Müller, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
  • Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr
  • Wilhelm Wenning, Regierungspräsident von Oberfranken
  • Andreas Starke, Oberbürgermeister der Stadt Bamberg

Welche Aufträge hat die Stadtverwaltung vom Stadtrat diesbezüglich erhalten?

In seiner Vollsitzung am 16. Oktober beschloss der Stadtrat einstimmig folgendes Punkte:

  • Der Stadtrat erwartet vom Freistaat Bayern weiterhin die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung, wonach der Betrieb des Ankerzentrums „unwiderruflich“ spätestens zum 31.12.2025 aufgegeben wird. Der Stadtrat beauftragt die Stadtspitze, die erforderlichen Gespräche mit dem Freistaat Bayern zur konkreten Ausgestaltung der Schließung der Ankereinrichtung Oberfranken zu führen.
  • Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Erwerb der Flächen des Ankerzentrums.
  • Zur Erfüllung der dann gültigen, gesetzlichen Unterbringungsverpflichtungen nach der DV Asyl, die für alle Kommunen gilt, beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines dezentralen Unterbringungskonzepts für Geflüchtete. Dabei sind auch   Standorte für Gemeinschafts- und Ausweichunterkünfte vorzubereiten und dem Stadtrat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen. Alle Bamberger Stadtteile sind in die Prüfung einzubeziehen.
  • In diesem Unterbringungskonzept sollen vorrangig berücksichtigt werden:
    1. Anmietung von Gebäuden/Wohnraum am freien Markt
    2. Nutzung von städtischen und stiftischen Immobilien
    3. Bauliche Entwicklung von Flächen
  • Abhängig von der räumlichen Strukturierung des Unterbringungskonzepts wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Schaffung der erforderlichen sozialen Infrastruktur (vgl. 3a-3e) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt prognostisch zu erfassen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, ein transparentes und proaktives Kommunikationskonzept für den notwendigen Dialog mit der Bürgerschaft entsprechend den Ausführungen in dieser Sitzungsvorlage zu erarbeiten und umzusetzen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig in den Vollsitzungen über die weitere Entwicklung zu berichten.

Warum müssen nach der Schließung des Ankerzentrums weiterhin Geflüchtete in Bamberg untergebracht werden?

Nach der Auflösung des Ankerzentrums muss die Stadt Bamberg wie alle anderen Kommunen ihrer gesetzlichen Unterbringungspflicht nachkommen. Gemäß der Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl) werden Bamberg dann 6,8 Prozent der Geflüchteten in Oberfranken zugewiesen (Königsteiner Schlüssel). Derzeit würde dies rund 1000 Flüchtlinge bedeuten. Da aktuell neben dem Ankerzentrum bereits ca. 200 Geflüchtete, hauptsächlich afghanische Ortskräfte, an zwei Standorten in Bamberg versorgt werden, sind voraussichtlich rund 800 zusätzliche Menschen in Bamberg unterzubringen.

Droht mir eine Kündigung, wenn ich auf den genannten Flächen Mieter einer Gewerbeimmobilie bin?

Nein, es wird keine Entmietungen geben.

Was muss die Stadt Bamberg neben Unterkünfte noch aufbauen?

Es sind auch Anforderungen an die soziale Infrastruktur zu erfüllen, abhängig von der räumlichen Unterbringung. Zu planen sind beispielsweise:
Schulversorgung (Schulpflicht ab 3 Monaten Aufenthaltsdauer)

  • KiTa-Plätze (Rechtsanspruch ab 3 Monaten Aufenthaltsdauer)
  • Sprachkurse
  • Leistungen der Jugendhilfe (wie bereits heute für das Ankerzentrum u.a. in der
  • Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, jedoch für eine längerfristige und dadurch personalintensivere Betreuung)
  • Leistungen der Sozialhilfe
  • Gesundheitsversorgung
  • Migrations- und Integrationsberatung
  • Organisation von Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten
  • Zugang zu Mobilitätsangeboten
  • Auswirkungen auf die Arbeit in den Stadtteilzentren
  • Zugang zu und Organisation von Ehrenamtsstrukturen

Werden die Menschen, die jetzt im Ankerzentrum untergebracht sind, dann im Stadtgebiet untergebracht?

Nein. Der Freistaat Bayern muss für Oberfranken einen anderen Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung und die damit verbundenen Behördensitze finden. Von dort werden dann – wie in allen anderen oberfränkischen Kommunen schon jetzt – Geflüchtete an die Stadt Bamberg zugewiesen. Die Verfahren laufen dann nicht mehr in Bamberg.

Warum will die Stadt Bamberg Containeranlagen bauen?

Containeranlagen sind für alle Beteiligten, seien es die Geflüchteten oder die Anwohner, eine Notlösung. Jedoch kann die Stadt Bamberg gerade keine verbindlichen Gespräche mit Vermietern oder Eigentümern führen: Dazu fehlt die offizielle Entscheidung und die Vorgabe des Freistaats. Aus diesem Grund müssen die Bürgerinnen und Bürger ein erstes Konzept diskutieren, das (noch) keine Immobilien zum Gegenstand hat.

Wie viele neue Unterkünfte wird es tatsächlich geben?

Neue Plätze werden für ca. 800 Personen benötigt. Klar ist: Containeranlagen mit 400 Betten wie in Mittelfranken sollen vermieden werden. Die Kosten muss – so wie überall – der Freistaat tragen.

Welche Kosten entstehen der Stadt aus einer Schließung des Ankerzentrums?

Kosten entstehen im Bereich des Verwaltungspersonals und der sozialen Infrastruktur. Auch die Schulen und Kitas werden betroffen sein.
Jedoch: Die Unterbringungskosten in Gebäuden oder Containern sind Kosten, die vom Freistaat Bayern getragen werden.

Wer betreibt die Unterkünfte?

Betreiber können private Unternehmer, die Investoren einer Containeranlage oder Wohlfahrtsverbände sein. 

Die Liste mit Fragen und Antworten wird laufend ergänzt

Behandlung im Stadtrat

 

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