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Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis

Die Kreisverwaltungsbehörden erteilen Erlaubnisse zum Betreiben einer Apotheke (nicht Krankenhausapotheke).

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
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