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Gebühren

Wir freuen uns, wenn Bamberg zur Kulisse für Film- und Fernsehproduktionen wird. Dennoch können Dreharbeiten zu nicht unerheblichen Einschränkungen und Behinderungen im öffentlichen (und für Anwohner auch im privaten) Raum führen und bedeuten Zusatzaufwand für die öffentliche Verwaltung.

Im Wesentlichen fallen dafür zwei Arten von Gebühren an:

Sondernutzungsgebühren

Sondernutzungsgebühren fallen für die Nutzung öffentlichen Verkehrsgrundes (Straßen, Plätze usw.) an. Ihre Höhe bemisst sich entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006 nach Drehort, Dauer und Umfang der Sondernutzung:

Die Straßen in der Stadt Bamberg sind in drei Kategorien gegliedert. Näheres dazu im Gebührenverzeichnis der Sondernutzungsgebührensatzung:

  • Sondernutzungsgebührensatzung - Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (13.11.2006)


Weitere Informationen:

Verwaltungsgebühren

Für die Erlaubnis der Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund, Genehmigungen von Straßensperrungen, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Aufstellen von Verkehrschildern etc. fallen Verwaltungsgebühren an. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt der Stadt Bamberg.

Bestandteile der Verwaltungsgebühren können insbesondere sein:

  • Straßensperrungen Kosten nach Ort, Art und Umfang
  • Aufstellen von Verkehrszeichen
  • Parkgenehmigungen für Fahrzeuge

Weitere Informationen: