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Inhalt

Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte

Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte

  • Freiwilliges ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeit mindestens 250 Stunden jährlich. Sie dürfen keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über ihre Auslagen hinausgehen
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
  • Der Einsatz muss von der Organisation, für die sie tätig sind, bestätigt werden.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    • Inhaber einer Juleica (Jugendleiter-Card)
    • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
    • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
  • Reservist, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die Goldene (unbegrenzt gültige) Ehrenamtskarte können erhalten:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten sowie
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben.
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Anträge auf Ehrenamtskarte sind einzureichen bei

  • der Stadt Bamberg (wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bamberg haben) oder
  • dem Landratsamt Bamberg (wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Bamberg haben).

Auf dem Antragsformular muss Ihr ehrenamtliches Engagement von Ihrer Einsatzstelle bestätigt werden.