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Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Für das Abschleppen über die Autobahn ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.02.2024