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Inhalt

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.07.2026