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Inhalt

Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.05.2024

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