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Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:

  • attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Freien Eintritt bei staatlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlössern und der Seenschifffahrt auf dem Tegernsee, dem Ammersee, dem Königssee und dem Starnberger See,
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie z. B. Theatern, Freizeitparks,
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben,
  • überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen bayerischen Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig, das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Beide Varianten sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gültig.

Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 07.05.2026