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Betreuungswesen; Vollzugshilfe

Die Vollzugshilfe für das Amtsgericht in Betreuungsangelegenheiten gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.06.2023