Gemeinderatssitzung; Vorbereitung
Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
Fristen
Eine Sitzung muss spätestens am 14. Tag nach Beginn der Wahlzeit oder nach Eingang eines entsprechenden Verlangens eines Viertels der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder stattfinden.
Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen. Die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung wird in der Regel nicht bekannt gemacht.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.07.2023