Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
Stand: 12.10.2023