Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge
Bestimmte kleinere Kraftfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
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Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.04.2026
Stand: 01.04.2026