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Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2024