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Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs

Viele Maßnahmen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Soweit diese Maßnahmen einer behördlichen Gestattung oder Anzeige bedürfen, ist ihre Zulässigkeit im Rahmen der Eingriffsregelung zu überprüfen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023