Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte
Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024
Stand: 02.02.2024