Sozialhilfe; Beantragung von Altenhilfe
Die Altenhilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Hilfe in anderen Lebenslagen.
Die Altenhilfe umfasst zum Beispiel:
- Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn gewünscht.
- Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht.
Hierzu zählt auch die altersgerechte Ausstattung der Wohnung, z. B. rutschfester Bodenbelag, Einbau leicht zu bedienender Heizungsanlagen. - Beratung und Unterstützung rund um Pflege, z. B. zu altersgerechten Wohnformen, geeigneten Heimplätzen, Hilfen zu Hause, Betreuung oder Pflegediensten.
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, z. B. Abhol- und Bringdienste oder Hausnotruf.
- Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen, z. B. Sonderveranstaltungen.
- Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahestehenden Personen ermöglicht, z. B. Reisebeihilfen.
Besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Leistungen der Pflegeversicherung (auch Beratung), haben diese Vorrang vor der Altenhilfe.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 31.01.2023
Stand: 31.01.2023