Sondernutzungsgebühren
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bamberg erhebt für die Nutzung öffentlichen Verkehrsgrundes Sondernutzungsgebühren. Auch diese Gebühren werden im Sachgebiet Steuern festgesetzt. Anträge auf Sondernutzung sind beim Straßenverkehrsamt der Stadt Bamberg zu stellen.
Rechtliche Grundlagen
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
- Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Satzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungssatzung)
- (PDF, 473 kB, 22.06.2023)
- Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung)
- (PDF, 519 kB, 15.02.2023)
Formulare
Ein Formular "Anzeige zur Anbringung von Reklamefahnen" befindet sich unter "Formulare".
Gebühren
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebühren können der jeweils aktuellen Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung entnommen werden. Es fallen zusätzlich Verwaltungsgebühren für die Erlaubnis der Sondernutzung an. In Einzelfällen ist auch eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Weitere Auskünfte
Bei Fragen zu Zahlungen, Bankverbindung und Einzugsermächtigungen wenden Sie sich bitte direkt an das Sachgebiet Kasse, Zimmer 303, Tel. 0951 87-1223 und 87-1224.