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Inhalt

Sondernutzungsgebühren

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bamberg erhebt für die Nutzung öffentlichen Verkehrsgrundes Sondernutzungsgebühren. Auch diese Gebühren werden im Sachgebiet Steuern festgesetzt. Anträge auf Sondernutzung sind beim Straßenverkehrsamt der Stadt Bamberg zu stellen.

Rechtliche Grundlagen

Formulare

Ein Formular "Anzeige zur Anbringung von Reklamefahnen" befindet sich unter "Formulare".

Gebühren

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebühren können der jeweils aktuellen Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung entnommen werden. Es fallen zusätzlich Verwaltungsgebühren für die Erlaubnis der Sondernutzung an. In Einzelfällen ist auch eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Weitere Auskünfte

Bei Fragen zu Zahlungen, Bankverbindung und Einzugsermächtigungen wenden Sie sich bitte direkt an das Sachgebiet Kasse, Zimmer 303, Tel. 0951 87-1223 und 87-1224.

Anträge auf Sondernutzung:

Straßenverkehrsamt

Stadtverwaltung Bamberg

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