"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Gemeinsame Sorge; Erklärung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.06.2023