Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.03.2024
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bamberg
Die Höhe der Straßenreinigungsgebühren richtet sich in der Stadt Bamberg nach der Straßenfrontlänge, mit der ein Grundstück an die zu reinigende Straße anliegt, der Häufigkeit der Reinigung (wird durch die Reinigungsklasse berücksichtigt) und damit dem Reinigungsaufwand. Die Zuordnung des Bamberger Straßennetzes zu den einzelnen Reinigungsklassen regelt die Straßenreinigungssatzung.
Bei Fragen zu Zahlungen, Bankverbindung und Einzugsermächtigungen wenden Sie sich bitte direkt an das Sachgebiet Kasse, Rathaus Maxplatz, Zimmer 302, Tel. 0951 87-1225 und 87-1226, Fax 87-1959, E-Mail: Kasse@stadt.bamberg.de.
Beschwerden wegen Nicht- oder Schlechtreinigung können ausschließlich an die Bamberger Service Betriebe (BSB), Margaretendamm 40, 96052 Bamberg gerichtet werden.
Gebühren (Stand seit 2021):
- Reinigungsgruppe 1: 5,65 € / lfd. Meter
- Reinigungsgruppe 2: 11,30 € / lfd. Meter
- Reinigungsgruppe 3: 16,95 € / lfd. Meter
- Reinigungsgruppe 4: 33,91 € / lfd. Meter
Die Gebühren sind in der festgesetzten Höhe zu begleichen. Es fallen keine weiteren Verwaltungsgebühren an.