Tierhaltung; Tierschutzrechtliche Verstöße und Anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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