Wohnsitz; Anmeldung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. - Voranmeldung einer Nebenwohnung
Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden. - Voranmeldung Umzug
Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden. - Voranmeldung eines Zuzugs mit integriertem Wohnungsgeberformular
Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.03.2026
Stand: 27.03.2026