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Inhalt

Zimmervermittlung; Durchführung

Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024