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Datum: 26.09.2024

Autobahnkreuz A70/A73 soll erneuert werden

Planunterlagen sind noch bis 8. Oktober online bei der Regierung von Oberfranken oder analog beim Stadtplanungsamt einsehbar

Derzeit läuft bei der Regierung von Oberfranken die Auslegung der Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren Autobahnkreuz BAB A70 und A73. Die Planunterlagen sind noch bis einschließlich 8. Oktober 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken https://www.reg-ofr.de/pfs beim Eintrag „BAB A70, A73, Nachträgliche Lärmvorsorge und verkehrstechnische Anpassungen am Autobahnkreuz Bamberg“ einsehbar. Einwendungen sind bis einschließlich 8. November 2024 bei der Regierung von Oberfranken möglich unter sachgebiet-32@reg-ofr.bayern.de.

Ein analoger Plansatz befindet sich im Stadtplanungsamt, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, 1. OG, Zimmer 105. Die Unterlagen sind dort von Montag bis Donnerstag, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr einsehbar. Für etwaige persönliche Erläuterungen durch Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes bittet die Stadt Bamberg um eine Terminabsprache unter der Tel. Nr. 0951/87-1621.

Zum Hintergrund:

Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der A 70 im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg sowie an der A 73 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf. Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive bestandsnaher Grunderneuerung der A 70 und A 73 vorgesehen.

Darüber hinaus werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes.

Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls eine neue Trassierung außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen.

Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen.