"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Kosten der Kinderbetreuung

Die genauen und verbindlichen Elternbeiträge erhalten Sie nur bei den jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Hierzu können Sie gerne die Informationsseite der webKITA nutzen.

Durch das Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) mussten die Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Elternbeiträge ändern bzw. den gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Deshalb sind die Elternbeiträge nunmehr entsprechend der zu buchenden Nutzungszeiten gestaffelt und zudem abhängig von der Einrichtungsart bzw. dem Alter des Kindes.

Das Spielgeld und eventuelle Sonderleistungen oder Kosten für Brotzeit, Getränke und Mittagessen usw. kommen noch gesondert hinzu.

Zu Ihrer Orientierung haben wir nachfolgend lediglich den Korridor angegeben, zwischen dem sich die Elternbeiträge bewegen. Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden bereits seit 1. April 2019 die Elternbeiträgefür alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dm Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit sind zu finden unter https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Weitere Informationen zum Bayerischen Krippengeld erhalten Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.

Auch in der Kindertagespflege gibt es einen Kostenbeitrag, der von den Eltern zu leisten ist. Die Höhe des Beitrages ist ebenfalls gestaffelt und kann der Kostenbeitragssatzung der Stadt Bamberg entnommen werden

Beiträge in Kindertageseinrichtungen inkl. Spielgeld

Kinderkrippen (Kinder unter 3 Jahren):

 bei einer Buchung von  3 – 4 Stunden  240,00 € – 325,00 €
   6 – 7 Stunden  315,00 € – 421,00 €

Kindergärten (für Kinder zwischen 3 Jahren und Einschulung):

 bei einer Buchung von  3 – 4 Stunden 207,50 € – 279,00 €
   6 – 7 Stunden  267,50 € – 360,00 €

 Kinderhorte (für Schulkinder)

     143,00 € – 223,00 €

Netz für Kinder (altersübergreifend zw. 2 und 12 Jahren)

   3 – 4 Stunden  135,00 € - 150,00 €
   6 – 7 Stunden  145,00 € – 198,00 €

Was ist, wenn ich das nicht bezahlen kann?

  • Vom Stadtjugendamt Bamberg können auf Antrag die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten bzw. die Betreuung in Tagespflege gefördert werden, wenn u.a. das monatliche Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Sollte diese überschritten werden, wäre evtl. ein Zuschuss möglich.
  • Neben den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten kann auch ein Zuschuss zum Mittagessen gewährt werden, sofern die entsprechenden Förderkriterien vorliegen.

Förderungskriterien

Vom Stadtjugendamt Bamberg können auf Antrag die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten gefördert werden, wenn u. a. das monatliche Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Sollte diese überschritten werden, wäre eventuell ein Zuschuss möglich. Neben den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten kann auch ein Zuschuss zum Mittagessen gewährt werden, sofern die entsprechenden Förderkriterien vorliegen.

Wenn Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld), Leistungen vom Amt für soziale Angelegenheiten, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen werden, sind die Elternbeiträge sowie die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung auf Antrag vom Stadtjugendamt Bamberg zu übernehmen.

Vom Stadtjugendamt Bamberg wird grundsätzlich eine Betreuungszeit von längstens 6 - 7 Stunden täglich als förderfähig anerkannt. Eine längere Betreuungszeit ist nur dann förderfähig, wenn diese, z. B. aufgrund von Berufstätigkeit, tatsächlich notwendig ist. Es empfiehlt sich vorher mit dem Stadtjugendamt Bamberg telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Auch im Rahmen der Kindertagespflege kann der monatlich zu leistende Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Die aktuell gültigen Kostenbeiträge können Sie der aktuellen Kostenbeitragssatzung der Stadt Bamberg entnehmen.

Der zu leistende Kostenbeitrag wird außerdem erlassen, wenn Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld), Leistungen vom Amt für soziale Angelegenheiten, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen werden. Auch hier besteht eine Antragserfordernis.

Eine Förderung der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist immer erst ab dem Monat des Antragseinganges möglich!