Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Berechnungsbeispiele Stand: 01.01.2024
Beispiel I:
Ehepaar mit drei Kindern, Alleinverdiener, durchschnittliches mtl. Nettoarbeitseinkommen 1.980,00 €, Eigenanteil vermögenswirksame Leistungen 35,28 €, mtl. Kindergeld 750,00 €, Miete abzüglich Wohngeld 409,00 €, mtl. Versicherungsbeiträge 20,70 €, keine weiteren Einkünfte (wie z. B. Miet-, Zinseinnahmen) und Belastungen.
Berechnung des Einkommens:
Nettoarbeitseinkommen |
1.980,00 € |
Kindergeld (anteilig für die Kinder, für die Leistungen beantragt werden) |
250,00 € |
Eigenanteil vermögenswirksame Leistungen |
35,28 € |
abzüglich Werbungskostenpauschale |
./. 25,00 € |
Maßgebliches bereinigtes Einkommen |
2.240,28 € |
Berechnung der Einkommensgrenze: | |
Grundbetrag für den Haushaltsvorstand |
1.126,00 € |
Familienzuschlag für den Ehegatten und die im Haushalt lebenden Kinder |
1.580,00 € |
Nettobelastung Miete |
409,00 € |
Versicherungsbeiträge |
20,70 € |
Maßgebliche Einkommensgrenze |
3.135,70 € |
Da das monatliche Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze liegt, können auf Antrag die Elternbeiträge für den Besuch der Tageseinrichtung, bzw. der Kostenbeitrag im Rahmen der Kindertagespflege vom Stadtjugendamt Bamberg übernommen bzw. erlassen werden.
Beispiel II:
Alleinerziehende Mutter mit einem Kind, Nettoarbeitseinkommen 1.540,00 €, Kindergeld 250,00 €, Unterhalt 395,00 €, Miete 307,00 €, keinerlei sonstige Einkünfte, Kreditrückzahlung mtl. 128,00 € wegen Möbelanschaffungen.
Berechnung des Einkommens:
Nettoarbeitseinkommen |
1.540,00 € |
Kindergeld (anteilig für die Kinder, für die Leistungen beantragt werden) |
250,00 € |
Unterhalt |
355,00 € |
abzüglich Werbungskostenpauschale |
./. 25,00 € |
Maßgebliches bereinigtes Einkommen |
2.120,00 € |
Berechnung der Einkommensgrenze: | |
Grundbetrag für den Haushaltsvorstand |
1126,00 € |
Familienzuschlag für den Ehegatten und die im Haushalt lebenden Kinder (1 x 297,00 €) |
395,00 € |
Nettobelastung Miete |
307,00 € |
Besondere Belastungen (z.B. Kreditrückzahlung) |
128,00 € |
Maßgebliche Einkommensgrenze |
1.956,00 € |
Da das monatliche Familieneinkommen mit 164,00 € über der Einkommensgrenze liegt, könnten auf Antrag die Elternbeiträge für den Besuch der Tageseinrichtung vom Stadtjugendamt Bamberg bezuschusst, bzw. der Kostenbeitrag im Rahmen der Kindertagespflege teilweise erlassen werden.
Stand: 01.01.2024