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Datum: 26.05.2023

Wohngeldreform des Bundes vor Ort: Stadt Bamberg bewältigt Antragsflut

Die Zahlen sind auch beim Sozialamt der Stadt Bamberg massiv gestiegen / Wohngeldhaushalte sollten frühzeitig Antrag stellen.  

Da die Einkommensgrenzen mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz abgesenkt wurden, hat sich auch der Berechtigtenkreis deutlich ausgeweitet. Dies führt auch bei der Wohngeldbehörde der Stadt Bamberg zu wesentlich höheren Antragszahlen. „Wir haben die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich erhöht, mit großem Engagement arbeiten alle Kolleginnen und Kollegen die Anträge ab“, betont Sozialreferent Jonas Glüsenkamp. Dennoch muss auch weiterhin mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden: Im neuen Wohngeld-Plus-Gesetz haben schließlich dreimal mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld als vorher.

 „Die Anzahl der Neuanträge ist explodiert, auch wegen der Heizkostenzuschüsse“, erklärt Richard Reiser, Leiter des Amtes für Soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg. Bereits im Herbst gingen die Bearbeitungszahlen aufgrund der Heizkostenzuschüsse aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung bei der Wohngeldbehörde deutlich nach oben.

Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 sind die Antragszahlen im Vergleich zu den Vorjahreszahlen massiv gestiegen. Zu den 800 Bestandsfällen kamen allein im Januar insgesamt 260 Neuanträge hinzu, im März waren es 160, im April 131 (April 2022: 89 Anträge). Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit in etwa drei Monate pro Antrag, die Stadt bittet um Geduld. Mit einer weiteren Antragssteigerung wird auch in der nächsten Zeit gerechnet. Allen Wohngeldempfängern wird deshalb empfohlen, möglichst frühzeitig einen Antrag zu stellen. „Wir arbeiten die Anträge so gut und schnell wie möglich ab“, verspricht Sozialamtsleiter Reiser. 

Haushalte mit geringem Einkommen haben Anspruch

Zum Wohngeld-Berechtigtenkreis zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Mit der Wohngeldreform ist nicht nur die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen. Auch die Höhe des Wohngeldes hat sich mehr als verdoppelt, im Durchschnitt auf rund 370 Euro pro Monat und Haushalt. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom jeweiligen örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.