Alles Wichtige zu Corona
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hier finden Sie wichtige Informationen zu Corona:
Corona Lockdown Januar 2021 - Maßnahmenkatalog
Um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen wurde die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergänzt und aktualisiert. Seit dem 11. Januar 2021 gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021:
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal eine weitere Person. Dazugehörende Kinder bis einschließlich 3 Jahre werden nicht gezählt. Ausgenommen ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Ausgangsbeschränkungen
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
- Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 11. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 11. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe
- der Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, oder mit einer anderen Person
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- Behördengänge,
- die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
- die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.
Nächtliche Ausgangssperre
Landesweit ist von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- Begleitung Sterbender,
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Der Konsum von Alkohol in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.
Schulen
Ab 11. Januar gilt für alle Schulen und Jahrgangsstufen zunächst bis 31. Januar Distanzunterricht. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, ist eingerichtet. Die ursprünglich für 15.-19. Februar geplanten Faschingsferien entfallen.
Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste sind untersagt.
Ausnahmen: Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Großhandel.
Neu: Dem Einzelhandel wird unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.
Neu: Ab Montag, 18. Januar, gilt eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen in Geschäften.
Gottesdienste und Versammlungen
Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Durchgängige Maskenpflicht besteht für alle Beteiligten auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Großveranstaltungen sind untersagt.
Pflegeeinrichtungen etc.
Für Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt:
- Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.
- Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltests).
- Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die jeweilige Einrichtung.
Besuchsverbot bei den Kliniken in der Region Bamberg (Ausnahme Begleitung Sterbender)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.
Wissenswertes zur Corona-Impfung
Ansprechpartner und Hotlines
Allgemeine Hotline | |
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
|
089-122 220 |
Gesundheit | |
Coronavirus-Hotline – Reiserückkehrer
|
0951-85 9700 |
Coronavirus-Hotline: Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
|
09131-6808 5101 |
Hotline Kassenärztlicher Dienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bei akuten medizinischen Problemen |
116 117 |
Info-Hotline Sozialstiftung Bamberg
|
0951-503 11111 |
Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Bamberg (BBP) Öffnungszeiten der BBP:
|
0951-7002070 |
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
|
0800-011 77 22 |
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
|
030-346 465 100 |
Bürgertelefon zur Krankenversicherung | 030-340 60 66 01 |
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung | 030-340 60 66 02 |
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention | 030-340 60 66 03 |
Chatbot Gesundheitsamt | 0951-85 651 |
Landratsamt Bamberg - Medizinische Corona-Fragen | corona@lra-ba.bayern.de |
Wirtschaft | |
Hotline WiFö Stadt Bamberg (Bamberger Rettungsschirm) Öffnungszeiten der Stadt Bamberg |
0951-87 13 13 |
Hotline WiFö Landkreis Bamberg Öffnungszeiten des Landratsamtes Bamberg
|
0951-85 207 |
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus für Unternehmen
|
030-12002 1031
|
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus
|
030-18 615 6187 |
Hotline Bundesagentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld
|
0800-45 555 20 |
Hotline Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – für Unternehmen
|
0800-539 9000 |
Hotline Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – für Studenten
|
0800-539 9003 |
Corona-Hotline IHK für Oberfranken | 0921-88 60 |
Hotline zur Corona-Überbrückungshilfe IHK Bayern | 089-5116 1111 |
Bayerisches Staatsminitserium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Soforthiklfe Corona | www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ |
Arbeitsagentur etc. | |
Arbeitsagentur | www.arbeitsagentur.de |
Arbeitsagentur Bamberg-Coburg | 09561-93100 |
Arbeitsagentur für Arbeitnehmer
|
0800-4555500 |
Arbeitsagentur für Arbeitgeber
|
0800-4555520 |
Jobcenter Stadt Bamberg
|
0951-9128 500 |
Jobcenter Landkreis Bamberg |
0951-91721 700 |
Arbeitslosmeldung ALG I à formloser Antrag an | www.arbeitsagentur.de/eServices |
ALG II Antrag | www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld -2- |
ALG II Weiterbewilligung | http://www.jobcenter-digital.de |
FAQ-Liste zu Arbeitnehmerfragen: | https://www.dgb.de/themen/++co++b0b5f116-69cd-11ea-b9ef-52540088cada |
Bildung | |
Hotline des Bayerischen Kultusministeriums
|
089-54029986 |
Zweckverband Berufsschulen Stadt und Landkreis Bamberg | 0951-85 273 |
Amt für Bildung, Schulen und Sport Stadt Bamberg | 0951-871421 |
Freiwillige | |
Freiwilligendienst Landkreis Bamberg | freiwillige@lra-ba.bayern.de |
Nachbarschaftshilfe Stadt Bamberg
|
0951-87 1447 |
Familienhilfe | |
Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg
|
0951-28 192 |
„Nummer gegen Kummer“, Elterntelefon
|
0800-111 05 50 |
„Nummer gegen Kummer“, Kinder- und Jugendtelefon
|
0800-116 111 |
Pflegetelefon
|
030-2017 9131 |
Hilfetelefon „Schwangere in Not“ | 0800-40 40 020 |
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ | 0800-011 60 16 |
Weiteres | |
Polizeiinspektion Bamberg-Stadt | 0951-91 290 |
Service Stadtwerke – Bus
|
0951-77 49 77 |
Stadtbau Bamberg (Mieten, Wohnungsübergaben usw.)
|
0951-98 00 10 |
Behördennummer | |
(Verwaltungsfragen, allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung)
|
115 |
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte |
030-340 60 66 07 (Fax) |
Gebärdentelefon (Videotelefonie) | www.gebaerdentelefon.de/bmg/ |
Informationen in mehreren Sprachen
Aktuelle Fallzahlen Stadt und Landkreis Bamberg
Fragen und Antworten
Links zu Gesetzen und Verordnungen
Regelungen und Hilfe für Bamberger Unternehmen
Wo kann ich mich testen lassen?
Testzentren für freiwillige COVID-19-Tests in Bamberg und Scheßlitz nur für Personen ohne Symptome
Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen in Stadt und Landkreis mehren sich auch wieder die Anfragen nach freiwilligen COVID-19-Tests. Um die Bürgertelefone von Stadt und Landratsamt zu entlasten, hier nochmals eine Übersicht der Möglichkeiten.
Wenn Symptome/Krankheitsgefühl vorliegen:
Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder (wenn diese geschlossen ist) an die Rufnummer 116 117.
Wenn keine Symptome vorliegen:
Nur dann ist ein freiwilliger Covid-19-Test in einer der beiden Testzentren möglich!
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg:
Mit dem Fahrzeug direkt anfahrbar (Einbahnstraßenregelung: die Einfahrt erfolgt über die Südflur, die Ausfahrt Richtung Sendelbach).
Am Sendelbach 15
96050 Bamberg
Öffnungszeiten
14:00 - 18:00 Uhr Dienstag
14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg:
(alter Netto Markt)
Oberend 32
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Abstrichstellen an den Feiertagen
Personen die sich untersuchen lassen möchten, müssen zur Untersuchung ihre Versichertenkarte und ihren Personalausweis mitbringen. Das Ergebnis kommt dann vier bis fünf Werktage später per Post. Sollte das Coronavirus nachgewiesen werden, nimmt das Gesundheitsamt bereits vorher telefonisch mit Kontakt auf. Zu diesem Zweck wird auch eine Telefonnummer abgefragt.
Kontakt bei medizinischen Fragen:
Konkrete medizinische Fragen | Hausarzt |
Akute medizinische Probleme | 116 117 |
Lebensbedrohlicher Notfall | Notruf 112 |
Allgemeine medizinische Fragen und zu Kontaktpersonen, etc. | |
corona@lra-ba.bayern.de | |
Chatbot Gesundheitsamt | 85-651 |