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Dachbegrünung - Geldbeutel und Umwelt schonen!

Bereits 1962 beschloss der damalige Stadtrat der Stadt Bamberg, für eine möglichst gerechte Bemessungsgrundlage zur Finanzierung der Stadtentwässerung, getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser festzulegen. Neben ökologischen ergeben sich hieraus auch ökonomische Vorteile, denn eine Gebühr fällt nur dann an, wenn tatsächlich Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird.

Auch durch die Begrünung von Dächern können Grundstückseigentümer Entwässerungsgebühren sparen: Die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche bei Gründächern beträgt pauschal nur 40 %. Dies bedeutet eine Einsparung von 60 % der Gebühren für die Entwässerung der Gründachfläche. Zusätzlich sind begrünte Dachflächen kleine Siedlungsbiotope, die auch lokalklimatisch von Bedeutung sind, die Artenvielfalt fördern und zum Hochwasserschutz beitragen.

Das Sachgebiet Grundstücksentwässerung im Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) der Stadt Bamberg empfiehlt allen Bauherrn (bzw. Grundstückseigentümer*innen) zu überprüfen, ob eine Versickerung von versiegelten Flächen oder abflussreduzierende Maßnahmen (Gründächer) auf den betreffenden Grundstücken möglich sind. Informationen zu den gebührenrechtlichen Bemessungsgrundlagen der Niederschlagswassergebühr bietet der Entsorgungs- und Baubetrieb auf seiner Homepage unter www.ebb-bamberg.de.