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Datum: 01.07.2022

"Wir haben uns an den Leitfaden der Staatsregierung gehalten"

Zweckentfremdungssatzung: Stadtverwaltung schlägt vor, Rechtsmittel gegen das VGH-Urteil einzulegen

Die Stadt Bamberg hat unverändert das Ziel, wertvollen Wohnraum gerade im Herzen der Stadt vor einer Umwandlung in Ferienwohnungen oder andere gewerbliche Nutzungen zu bewahren und für den Wohnungsmarkt zu sichern. Ein zentraler Baustein, dies zu erreichen, ist – wie in vielen anderen Kommunen in Bayern auch – der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung. Die dazu aufgestellte Rechtsnorm vom 20. November 2020 wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München ohne mündliche Verhandlung für unwirksam erklärt. Die Baujuristen zeigen sich von diesem Urteil überrascht, weil es eine neue und unerwartete Änderung in der Rechtsprechungspraxis des VGH erkennen lässt. Außerdem wurden bei der Aufstellung in Bamberg die rechtlichen Vorgaben aus München beachtet. „Wir haben uns bei der Aufstellung an den Leitfaden der Bayerischen Staatsregierung gehalten“, sagt Baureferent Thomas Beese und bedauert die Entwicklung: Diese Rechtsprechung erschwert die Aufstellung und die Anwendung einer Zweckentfremdungssatzung.

Die Verwaltung geht davon aus, dass an einer Zweckentfremdungssatzung als zentralem Mittel gegen die Wohnungsknappheit festgehalten werden soll, nachdem einst auch der Stadtrat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hatte.
Deshalb wird vorgeschlagen, mit einer zweigleisigen Strategie vorzugehen: Einerseits sollen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden, um eine neue Bewertung der Satzung vor dem VGH zu erreichen. Der von der Stadt beauftragte Fachanwalt sieht dafür gute Erfolgsaussichten. Um Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bis zum Abschluss des juristischen Verfahrens zu schaffen, soll außerdem die neuere Rechtsprechung umgesetzt und die Grundlagen für eine neue Zweckentfremdungssatzung erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt werden. „Wir werden uns dann deutlich weniger am Leitfaden der Staatsregierung orientieren, sondern insbesondere die Ausführungen des VGH umsetzen“, betont Rechtsdirektor Bernd Bauer-Banzhaf, der das Projekt federführend betreut.

Mit diesen Beschlussvorschlägen wird sich der Bau- und Werksenat des Stadtrats in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 6. Juli 2022, beschäftigen. Dabei wird auch der von der Stadt beauftragte Fachanwalt seine juristische Bewertung abgeben und dabei Rede und Antwort stehen.