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Datum: 19.05.2023

Zweckerklärung zur MUNA macht Weg frei

Die Ideen der Bürgerinitiative wurden in das Konzept aufgenommen und von der Stadtverwaltung mit der Kommunalpolitik abgestimmt. 

Den Kompromiss aus der Stadtgesellschaft mit Leben erfüllen: Mit diesem Ergebnis hat der Konversions- und Sicherheitssenat am Dienstagnachmittag die notwendige Zweckerklärung beschlossen, die nun die Tür öffnet, um die rund 58 Hektar große Grundstücksfläche auf der ehemaligen MUNA zu erwerben und die Planungen für die künftige Nutzung umzusetzen.

Kernelemente der Einigung sind die Ausweisung von Naturschutzflächen, die Festlegung des Gewerbeflächenpotenzials und die Erschließung des Geländes. Dieses Konzept, das die Ideen der Bürgerinitiative aufnimmt, wurde sorgfältig von Stadtverwaltung und Kommunalpolitik vorbereitet und abgestimmt. „Der ausführliche Dialog mit allen Akteuren war der richtige Weg, um den Interessenausgleich zu ermöglichen“, sagte Oberbürgermeister Andreas Starke, der auch die Sitzung des Konversions- und Sicherheitssenats leitete. 

Im Vorfeld der Sitzung hatte sich die Stadtspitze mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) darauf verständigt, noch vor der Sommerpause eine aktualisierte Zweckerklärung im Stadtrat beschließen zu lassen, um die Voraussetzungen für den Grunderwerb zu schaffen. Dabei waren die Ergebnisse aus dem Bürgerentscheid von 2018 ebenso zu beachten wie die fachlichen Bewertungen zum Landschafts- und Naturschutz, zur verkehrlichen Anbindung, zu den Altlasten sowie den Bestandsgebäuden. Die Erschließung wird ausschließlich über die Gutenbergstraße und nicht über die Geisfelder Straße erfolgen. „Mit 20 Hektar Gewerbeflächen entstehen neue Chancen für den Wirtschaftsstandort Bamberg“, betonte OB Starke. Klima- und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp freut sich über den Kompromiss und betont: „Die Ausweisung von Schutzflächen auf der MUNA trägt dem Bürgerentscheid von 2018 Rechnung und stärkt den Natur- und Artenschutz in einer wachsenden Stadt.“

Die BImA wird nun mit dieser Zweckerklärung eine Wertermittlung vornehmen und einen Kaufvertrag bis Mitte des Jahres entwerfen. Danach ist die notarielle Beurkundung vorgesehen.