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Datum: 22.07.2022

Private Einwendungen werden am Mittwoch und Donnerstag behandelt

Organisatorische Hinweise zum Erörterungstermin Bahnausbau in der Woche vom 25. bis 29. Juli 2022

Wie bereits angekündigt, findet ab Montag, 25. Juli 2022, im Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bahnausbau statt.

Der Termin dient dazu, die im Frühjahr 2021 fristgerecht eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen zu den Auslegungsunterlagen der DB Netz AG zu erörtern. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnehmen können alle von dem Vorhaben Betroffenen sowie die Personen, die Einwendungen erhoben haben.

Dazu einige wichtige organisatorische Hinweise:

Die Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde hat folgenden Zeitplan aufgestellt:

Montag, 25.07.2022, 10-18 Uhr:

Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller (DB Netz AG); Anhörung der Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Verbände.

Dienstag, 26.07.2022, 10-18 Uhr:

Anhörung der Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Verbände, Erörterung der durch Rechtsbeistände eingelegten Einwendungen.

Mittwoch, 27.07.2022, 10-18 Uhr:

Erörterung der privaten Einwendungen.

Donnerstag, 28.07.2022, 10-18 Uhr:

Erörterung der privaten Einwendungen.

Falls erforderlich, wird der Erörterungstermin am Freitag, 29. Juli 2022, ab 10.00 Uhr, fortgesetzt.

Einlass in die Konzert- und Kongresshalle (Regnitz-Eingang!) ist jeweils um 9.30 Uhr.

Für den Zugang durch Einwender und Betroffene liegen am Eingangsbereich der Konzert- und Kongresshalle Eintragungslisten aus.

Wie die Regierung von Oberfranken weiter mitteilt, ist die Vertretung durch eine(n) Bevollmächtigte(n) möglich. Diese(r) hat die Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und wird gebeten, diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im Erörterungstermin bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten/Betroffenen auch ohne sie/ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Die Stadt Bamberg wird am Montag und Dienstag ihre Einwendungen und Forderungen erläutern, gegebenenfalls auch noch am Freitag. Am Mittwoch und Donnerstag hat die Stadt Bamberg kein Rederecht. Wichtig zu wissen: Der Stadt Bamberg ist es ausdrücklich untersagt, im Rahmen des Erörterungstermins private Einwender zu unterstützen oder zu beraten.

Corona-Regeln:

Aktuell gilt in der Konzert- und Kongresshalle keine Maskenpflicht. Es wird jedoch empfohlen, während des Aufenthaltes im Haus eine FFP2-Maske zu tragen.