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Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern im privaten Einsatz in der Stadt

Um die umweltfreundliche Mobilität zu fördern, bezuschusst das städtische Klima- und Umweltamt den Kauf von Lastenräder, Lastenpedelecs sowie Fahrradanhänger. Dadurch soll der Radverkehrsanteil in der Stadt erhöht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelastung reduziert werden.

Im Jahr 2023 konnte die Fördersumme auf 22 Lastenfahrräder und 23 Fahrradanhänger aufgeteilt werden. Die Stadt Bamberg übernahm dabei 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten. Bei Lastenpedelecs mit elektrischer Unterstützung erfolgte dies bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Bei muskulär betriebenen Lastenrädern bis zu maximal 500 Euro und bei Fahrradanhängern werden bis maximal 250 Euro gefördert. 

Vom 1. April bis 30. Juni 2024 können neue Förderanträge eingereicht werden. Sämtliche Anträge, die den Förderbedingungen entsprechen und fristgerecht bis spätestens am 30.06.2023 eingegangen sind, werden berücksichtigt. Dabei spielt es für die Genehmigung des Antrages keine Rolle, wann dieser innerhalb des Förderzeitraums vom 1. April bis 30. Juni 2024 eingereicht wurde.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Zeitschiene auf einen Blick

  • 1. April bis 30. Juni 2024: In diesem Zeitraum können Förderanträge eingereicht werden. Förderanträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

  • 30. Juni 2024: Dies ist der letzte Tag zur Abgabe eines Antrages. 

  • Juli 2024: Der Förderzeitraum und die Prüfung der Anträge ist abgeschlossen und der Versand der Bescheide kann voraussichtlich Anfang/Mitte Juli 2024 erfolgen.

  • ab Juli - vsl. September 2024: Die Beschaffung des Fahrzeuges bzw. des Anhängers muss innerhalb von drei Monaten ab Bestandskraft des Bewilligungsbescheids erfolgen. Nach Abschluss des Kaufvertrages sind die Nachweise einzureichen.

  • Oktober 2024: Voraussichtlich im Oktober 2024 werden die Mittel für die Förderrichtlinie im Haushalt der Stadt Bamberg freigegeben und können ausgezahlt werden.

Verfahren auf einen Blick

  • Vom 1. April bis 30. Juni 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Sämtliche Anträge, die den Förderbedingungen entsprechen und fristgerecht bis spätestens am 30.06.2023 eingegangen sind, werden berücksichtigt. Dabei spielt es für die Genehmigung des Antrages keine Rolle, wann dieser innerhalb des Förderzeitraums vom 1. April bis 30. Juni 2024 eingereicht wurde.

  • Sollte die Fördersumme überschritten werden, gelangen alle Anträge in einen Lostopf. Es wird solange gelost, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist.

  • Die ausgelosten Antragstellenden erhalten einen Bewilligungsbescheid, der Auflagen und Befristungen enthalten kann. Der Abschluss des Kaufvertrags darf erst nach Übersendung des Bewilligungsbescheides erfolgen.Die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Abruf der Mittel müssen innerhalb von drei Monaten ab Bestandskraft des Bewilligungsbescheids erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist möglich, sofern ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vor Fristablauf eingegangen ist. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

  • Nach Abschluss des Kaufvertrags ist eine Kopie desselben inklusive einer Kopie der Kassenquittung des Händlers oder die Kopie eines Überweisungsträgers oder eines Kontoauszugs unverzüglich bei der Stadt Bamberg vorzulegen. Dies kann digital unter umwelt.foerderung@stadt.bamberg.de oder postalisch unter "Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10,96049 Bamberg" oder "Infothek des Rathauses am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg" erfolgen.

Welche Förderbedingungen sind zu beachten?


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anschaffung eines serienmäßigen Neufahrzeuges von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit auch mehr Ladevolumen bzw. –gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

  • Nicht förderfähig sind Fahrzeuge, die für den gewerblichen Personentransport konzipiert sind, wie bspw. (E-)Rikschas. Auch vom Hersteller zu Therapie-, Veranstaltungs- und Sportzwecken konstruierte Fahrzeuge (z.B. Tandems, Therapieräder, sog. Bier-Bikes) sind nicht förderfähig.

  • Achtung: Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Bamberg liegen. Zudem muss der Antrag vor der Bestellung bzw. Kauf gestellt werden. Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Die Stadt übernimmt 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro bei Lastenfahrrädern. Bei muskulär betriebenen Lastenrädern beträgt der Zuschuss maximal 500 Euro. Fahrradanhänger können mit bis zu 250 Euro bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Mittelfreigabe im Haushalt.

  • Die Lastenfahrräder und –pedelecs müssen speziell für den Transport von zusätzlichen Personen und Lasten konstruiert sein, d.h. eine zusätzliche, fest installierte Transportfläche bzw. Transportkiste aufweisen.

  • Zudem werden Fahrradanhänger, die für den Transport von Lasten und/oder Kindern mit einer Mindestzuladung von 25 kg zugelassen sind, gefördert.

  • Je Antragstellendem sowie je Haushalt ist maximal ein Fördergegenstand (entweder Fahrzeug oder Fahrradanhänger) förderfähig.

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

  • Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg, die im Haushalt über maximal ein Kraftfahrzeug verfügen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe der Zuwendung beträgt:

    • für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 500,00 €;
    • für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 1.000,00 €,
    • für Fahrradanhänger, die für den Transport von Lasten und/oder Kinder mit einer Mindestzuladung von 25 kg zugelassen sind, 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 250,00 €.

In welchen Zeitraum können Anträge eingereicht werden?

  • Anträge können jeweils vom 01.04. bis 30.06. des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden. Eingereicht ist der Antrag an dem Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.

Welche Nachweise sind zu erbringen?

  • Als Nachweise sind die Erteilung der Erlaubnis zu einer Abfrage im Melderegister (MESO), zu einer Abfrage beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle der Stadt Bamberg und ein verbindliches Angebot für das zu fördernde Fahrzeug bzw. den zu Fahrradanhänger einzureichen.

  • Als verbindliche Angebote werden neben solchen von Händlern vor Ort auch Angebote von Online-Händlern akzeptiert. Hierfür reicht ein bildlicher Nachweis aus (wie bspw. ein Screenshot), der das Modell, die Modell-Nummer, die Marke und den Brutto- und Nettokaufpreis erkennen lässt. Das Risiko, das ein Online-Angebot nach Eingang des Bewilligungsbescheides bereits vergriffen ist, trägt der/die Antragstellende. In diesem Fall kann nur das bewilligte Modell bei einem anderen Händler erworben werden. Es können dann lediglich die Anschaffungskosten, die im Bewilligungsbescheid genehmigt wurden, ausbezahlt werden.

Wie lange ist die Haltedauer?

  • Die Haltedauer der geförderten Fahrzeuge beträgt 24 Monate, d.h. innerhalb dieses Zeitraums hat eine zuwendungszweckentsprechende Nutzung der Fahrzeuge durch den Antragstellenden zu erfolgen.

  • Die geförderten Fahrzeuge müssen für die Dauer der Zweckbindungsfrist für private Zwecke in der Stadt Bamberg genutzt werden.

Wann darf das Fahrzeug bzw. der Anhänger gekauft werden?

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Der Antrag muss also vor Abschluss des Kaufvertrags für das gewünschte Fahrzeug bzw. den Anhäher gestellt werden. Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Des Weiteren darf der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Übersendung des Bewilligungsbescheides erfolgen.

  • Der Bewilligungsbescheid kann Auflagen und Befristungen enthalten. Die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Abruf der Mittel müssen innerhalb von drei Monaten ab Bestandskraft des Bewilligungsbescheids erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist möglich, sofern ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vor Fristablauf eingegangen ist. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

  • Der Antrag kann mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen über das Webformular ("Förderantag online stellen") auf dieser Seite eingereicht werden. Zusätzlich ist es möglich den vollstängen Antrag bei folgenden Adressen per Post oder persönlich einzureichen: Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10,96049 Bamberg oder Infothek des Rathauses am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg.

Wie läuft das Vergabeverfahren ab?

  • Vom 1. April bis 30. Juni jedes Haushaltsjahres können Förderanträge eingereicht werden. Sämtliche Anträge, die den Förderbedingungen entsprechen und fristgerecht eingegangen sind, werden berücksichtigt. Dabei spielt es für die Genehmigung des Antrages keine Rolle, wann dieser innerhalb des Förderzeitraums eingereicht wurde. Sollte die Fördersumme überschritten werden, gelangen alle Anträge in einen Lostopf. Es wird solange gelost, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist.

  • Die ausgelosten Antragstellenden erhalten einen Bewilligungsbescheid, der Auflagen und Befristungen enthalten kann. Die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Abruf der Mittel müssen innerhalb von drei Monaten ab Bestandskraft des Bewilligungsbescheids erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist möglich, sofern ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vor Fristablauf eingegangen ist. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

  • Nach Abschluss des Kaufvertrags ist eine Kopie desselben inklusive einer Kopie der Kassenquittung des Händlers oder die Kopie eines Überweisungsträgers oder eines Kontoauszugs unverzüglich bei der Stadt Bamberg vorzulegen. Dies kann digital unter umwelt-foerderung@stadt.bamberg.de oder postalisch unter "Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10,96049 Bamberg" oder "Infothek des Rathauses am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg" erfolgen.

Ist eine Doppelförderung möglich?

  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für das geplante Vorhaben keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen z.B. des Bundes bzw. des Landes Bayern beantragt bzw. erhalten worden sein darf und auch in Zukunft kein weiterer Antrag auf öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme gestellt werden darf.



Freie Lastenräder für Bamberg

Die Idee, freie Lastenräder für Bamberg anzuschaffen, entstand durch kontakt – Das Kulturprojekt. Durch den kostenfreien Verleih stehen die Lastenräder zum Ausprobieren zur Verfügung und sind Multiplikator für die Nutzung von Lastenfahrrädern in Städten.

Von städtischer Seite aus sind zwei (Lore und Hans) der insgesamt vier Lastenräder teilfinanziert worden. Diese stehen der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung.