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Inhalt

Fahrradparken

Ausbau von Radabstellanlagen sowie das Entfernen von Schrottfahrrädern

Mit der zunehmenden Fahrradnutzung wächst der Bedarf an Flächen für das Fahrradparken. In der Innenstadt sind bereits an zahlreichen Punkten Fahrradabstellanlagen vorhanden. Weitere Standorte sind erforderlich und müssen in das Stadtbild integriert werden, z.B. durch die Umwandlung von Pkw-Parkplätzen zu Fahrradabstellplätzen. Durch eine Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Wohn- und Zielorten kann ein erhebliches Potential für die Fahrradnutzung im Alltag neu erschlossen werden.

Öffentliche Radabstellanlagen

Als Standardbügel wird im öffentlichen Raum ein verzinkter Radanlehnbügel mit Querholm verwendet. Bis 2017 wurden rund 1.400 Radabstellplätze verwirklicht, bis Ende 2019 konnten zusätzliche 1.200 Radabstellplätze im öffentlichen Raum geschaffen werden.

  • Fahrradabstellanlagen - Übersicht

Fahrradparkhaus

Das im März 2012 eröffnete Fahrradparkhaus in Bamberg wurde in das denkmalgeschützte ehemalige Dienstgebäude der Deutschen Bahn an der Brennerstraße integriert. Das doppelstöckige, ADFC-zertifizierte Parksystem bietet Platz für 330 Räder. Zusätzlichen Komfort bieten 52 Schließfächer und eine manuelle Lufttankstation. Für Besitzer von E-Bikes sind Schließfächer mit Stromanschluss verfügbar zum Laden von Akkus. Der 24 Stunden Betrieb wird vollkommen automatisch durch eine Durchgangsschleuse kontrolliert und über einen Ticketautomaten abgerechnet.
Das Radhaus ist nicht nur wichtige Verkehrsdrehscheibe, die Umnutzung des denkmalgeschützten Betriebsgebäudes stellt ein innovatives Beispiel für die Bahnflächenkonversion dar und ist mit dem Bauherrenpreis 2014 ausgezeichnet worden.

Fahrradabstell-Satzung

Seit 9/2014 ist die „Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg“ rechtskräftig. Durch diese Satzung wird bei allen Neubauten und bei Nutzungsänderungen ein baulicher Nachweis von Radabstellplätzen notwendig (Nachweis kann auch mit 400 € je Radabstellplatz abgelöst werden). Vorgaben der Stellplatzsatzung haben zu spürbarer qualitativer und quantitativer Verbesserung der Radabstellanlagen bei Neubauvorhaben geführt.

  • Stellplatzsatzung - Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg (11.08.2014)

  • Stellplatzsatzung Anlage 1

  • Stellplatzsatzung Lageplan

Schrottfahrräder

Durch den hohen Radverkehrsanteil ist die Nachfrage an Radabstellplätzen im Stadtgebiet enorm hoch. Aufgrund der konkurrierenden Flächenansprüche im öffentlichen Raum, kann der steigende Bedarf über den Neubau alleine nicht gedeckt werden. Zugleich müssen bestehende Radabstellplätze funktionstüchtig bleiben und dürfen nicht durch augenscheinlich aufgegebene Fahrräder oder Schrottfahrräder blockiert werden.

Als Schrottfahrrad wird ein Fahrrad bezeichnet, das aufgrund seines technischen Zustandes nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann (Fehlende Räder oder nur Rahmen vorhanden, keine Kette und kaputte Schaltung, etc.). Durch eine mindestens einmal jährlich stattfindende Kontrolle werden alle Radabstellanlagen und Brennpunkte erfasst.

Zusätzlich können Fund- und Schrottfahrräder entweder telefonisch (0951 87-1293) oder an fundfahrrad@stadt.bamberg.de gemeldet werden. Innerhalb von 8-10 Werktagen werden diese Meldungen durch das Ordnungsamt vor Ort geprüft und - falls es sich tatsächlich um ein Fund- bzw. Schrottfahrrad handelt - mit einem Aufkleber gekennzeichnet.

Nach Ablauf einer Frist werden die Fahrräder abgeholt und vorsorglich rechtlich und praktisch wie Fundsachen behandelt. Sie werden daher  zunächst in einer Halle untergestellt. Nach Ablauf der Mindestaufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden die Fahrräder entweder in die jährliche Fahrradversteigerung aufgenommen oder sozialen Einrichtungen gespendet.

Kontakt

Herr Thomas Eck

Ordnungsamt

Sicherheitsrecht
Marktwesen

Promenadestraße 2 a
96047 Bamberg

Datenschutzinformation: Datenschutzinformation

Aktuelle Informationen

Termine nur nach vorheriger Absprache möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

E-Mail-Adresse Fundfahrrad