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Inhalt

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins und von Briefwahlunterlagen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
  5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
  6. Betroffenenrechte
  7. Pflicht zur Angabe der Daten


Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung ist:

Stadt Bamberg
Oberbürgermeister Andreas Starke
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Tel.: 0951 87-0
Fax: 0951 87-1964
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.bamberg.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Bamberg
Bernd Bauer-Banzhaf
Fachbereich 6A
Untere Sandstraße 34
96049 Bamberg
Tel.: 0951 87-1130
Fax: 0951 87-1139
E-Mail: datenschutz@stadt.bamberg.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um den von Ihnen gestellten Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins

und der Briefwahlunterlagen bearbeiten und durchführen zu können und die ordnungsgemäße

Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO), Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), §§ 24ff. Europawahlordnung (EuWO), §§ 25ff. Bundeswahlordnung (BWO), §§ 22ff. Landeswahlordnung (LWO) bzw. §§ 22ff. Gemeindelandreiswahlordnung (GLKrWO) verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an komuna GmbH, Wallerstr. 2, 84032 Altdorf, www.komuna.de, 0871/97385-0) zur Bereitstellung der technischen Infrastruktur weitergegeben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden grundsätzlich gem. § 83 EuWO, § 90 BWO, § 90 LWO, § 100 GLKrWO bis zu 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments, Deutschen Bundestags, Bayerischen Landtags bzw. Stadtrats und Oberbürgermeisters gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Bamberg, ob die

gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Pflicht zur Angabe der Daten

Sie sind gem. § 26 Abs. 2 EuWO § 27 Abs. 2 BWO, § 24 Abs. 2 LWO § 23 Abs. 1 GLKrWO verpflichtet, bei der Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen folgende personenbezogene Daten anzugeben:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl

und Ort. Ohne Angabe dieser Daten kann kein Wahlschein erteilt werden.