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Datum: 02.09.2026

Spiegelgraben: Anregungen aus Vor-Ort-Termin werden geprüft

Oberbürgermeister Niedermaier tauscht sich mit Anwohnerschaft aus und erklärt die Baustellen  

Die Sanierung hat auch Folgen für die Parksituation in dem Viertel. „Wenn wir eine Straße sanieren, sind wir verpflichtet, sie danach rechtssicher zu gestalten. Das bedeutet in diesem Fall, dass eine ausreichende Gehwegbreite gewährleistet sein muss. Ein beidseitiges Gehwegparken, wie es derzeit stattfindet, ist deshalb künftig nicht mehr möglich“, machte OB Niedermaier deutlich.

Im Spielgraben kommt es sehr häufig vor, dass bei auf dem Gehweg abgestellten Fahrzeugen weniger als 1,50 Meter nutzbare Gehwegbreite verbleiben. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich beeinträchtigt – insbesondere Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Gehhilfen, Rollstuhlfahrer sowie radelnde Kinder. Teilweise ist zudem der Zugang zu Hauseingängen durch nahe an der Hauswand abgestellte Fahrzeuge erschwert. Außerdem kommt es durch gleichzeitig an der Hauswand abgestellte Fahrräder häufiger zu zusätzlichen Behinderungen.

Gehwegbreite mit genügend Platz zum Passieren

Da die Fahrbahn des Spiegelgrabens nicht breit genug ist, um dauerhaft beidseitiges Parken zu ermöglichen, müssen die Parkmöglichkeiten künftig neu geordnet werden. Vorgesehen ist ein einseitiges, gegebenenfalls versetztes Parken. Eine entsprechende Beschilderung und Markierung werden derzeit geprüft. Nach dem aktuellen Lösungsvorschlag entfallen 18 Dauerstellplätze. Gleichzeitig sollen vier neue Lizenzparkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie rund acht Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Durch die Neuordnung sollen auf beiden Seiten durchgängig nutzbare Gehwege entstehen.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich nicht zulässig, wenn dadurch keine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt. Auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet die Kommunen, solchen Situationen nachzugehen und bei unzumutbaren Behinderungen Maßnahmen gegen das Gehwegparken zu ergreifen.

Bei der Anwohnerschaft stieß das Vorgehen durchaus auf Verständnis. Es kamen jedoch mehrere Anregungen, wie die wegfallenden Parkplätze kompensiert und die Belastungen während der Bauphase minimiert werden können. „Ich bin den Menschen im Viertel sehr dankbar, dass sie so zahlreich gekommen sind und ihre Ideen geäußert haben. Die Leute vor Ort wissen einfach am besten, wo nach Optimierungsmöglichkeiten bestehen“, freute sich Niedermaier über einen Termin, „der sich gelohnt hat“. Die Vorschläge werden nun nach ihrer Umsetzbarkeit geprüft und bei einer Verwirklichung noch kommuniziert. Die Betroffenen vor Ort lobten die Möglichkeit, sich vor Ort auszutauschen und ihre Anregungen einzubringen.

Am 7. September geht es los

Folgende Baumaßnahmen sind nach derzeitigem Stand geplant: Bei der Stadtwerke-Maßnahme wird der Straßenabschnitt zwischen der Münzmeister- und der Klosterstraße wegen der Verlegung von Hausanschlüssen vom Montag, 7. September, bis voraussichtlich Samstag, 19. September 2026, für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zum Parkplatz hinter dem Kloster „zum Heiligen Grab“ ist frei. Die temporär gesperrten Bewohnerparklätze im Baustellenbereich werden im Straßenabschnitt Spiegelgraben 10 bis 18 ersetzt.

Im Anschluss saniert Bamberg Service ab Montag, 21. September, bis voraussichtlich Freitag, 9. Oktober, die Fahrbahndecke im Spiegelgraben im Abschnitt zwischen Heiliggrabstraße und Klosterstraße in drei Bauabschnitten an jeweils fünf Werktagen. Der erste Bauabschnitt reicht von der Heiliggrabstraße Einfahrt in den Spiegelgraben bis zur Haus-Nr. 25. Danach geht es von Haus-Nr. 25 bis zur Münzmeisterstraße weiter. In beiden Fällen erfolgt die Umleitung über Memmelsdorfer Straße, Ludwigstraße und Münzmeisterstraße. Der dritte Bauabschnitt umfasst dann den Bereich Münzmeisterstraße bis Klosterstraße. Auch hier wird es Lösungen für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner sowie dem Betrieb vor Ort geben, der direkt an diese kommuniziert wird.