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Inhalt

Geburt

Wenn Ihr Kind im Klinikum Bamberg geboren wurde, erstellt die Patientenverwaltung eine Geburtsanzeige. Die Anzeige muss von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden. Sie können die Geburtsanzeige und Ihre Unterlagen im Klinikum abgeben. Ihre Unterlagen werden vom Hausboten des Klinikums an uns weitergeleitet. Bitte geben Sie im Klinikum unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an, damit wir Sie ggf. kontaktieren können.

Nach erfolgter Geburtsbeurkundung Ihres neugeborener Kindes werden Ihnen die Geburtsurkunden gegebenenfalls mit einer Gebührenrechnung postalisch übersandt. Sie erhalten von uns je eine gebührenfreie Geburtsbescheinigung für

  • die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse),
  • das Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit) und
  • das Elterngeld (Zentrum Bayern für Familie und Soziales.

Die Gebühr für jede weiter gebührenpflichtige Geburtsurkunde in A4, Stammbuchformat oder als internationale Urkunde beträgt 12,00 €. Bitte geben Sie auf dem Formular „Anlage zur Geburtsanzeige“ an, wenn Sie gebührenpflichtige Geburtsurkunden im Rahmen der Grundbeurkundung bestellen möchten.

Geburt im Klinikum Bamberg

Wenn Ihr Kind im Klinikum Bamberg geboren wurde, erstellt die Patientenverwaltung eine Geburtsanzeige. Die Anzeige muss von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden. Sie können die Geburtsanzeige und Ihre Unterlagen im Klinikum abgeben. Ihre Unterlagen werden vom Hausboten des Klinikums an uns weitergeleitet. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, benachrichtigen wir Sie, wenn Sie die Urkunden Ihres Kindes abholen können.

Hausgeburt

Bei einer Hausgeburt müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt anzeigen. In diesem Fall benötigen Sie eien Geburtsbescheinigung Ihrer Hebamme. Vereinbaren Sie für die Anmeldung vorab einen Termin.

Geburt im Ausland

Seit dem 01. Januar 2009 ist es möglich, die Geburt eines im Ausland geborenen Kindes in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden zu lassen, wenn die Eltern oder das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Der Antrag auf Nachbeurkundung kann von den Eltern, dem Kind selbst oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner des Kindes gestellt werden.

Formulare

Hinweis:

Da für die Nachbeurkundung auch alle nachträglichen Änderungen beachtet werden müssen, ist die Vorlage zahlreicher Unterlagen erforderlich, die sich von Fall zu Fall unterscheiden. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.