Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg für 2024
Die Stadt Bamberg stellt für das Jahr 2024 drei Unterstützungsfonds für Projekte aus der Bürgerschaft zu Verfügung. Jeder dieser Unterstützungsfonds ist mit 75.000 Euro ausgestattet.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, Anträge an Fonds I, II und III zu stellen, um unterschiedlichste Vorhaben und Projekte in der Stadtgesellschaft zu unterstützen. Es werden vorzugsweise einzelne, in sich abgeschlossene Projekte gefördert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet je nach Thema der zuständige Fachsenat des Stadtrates im Herbst diesen Jahres. Jedes bewilligte Projekt kann mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.
Im Folgenden werden die Ziele der Fonds, die Vergaberichtlinien und der Vergabeprozess für Anträge erläutert:
Fonds I, II und III
Fonds I: Schule, Hort und Kindertagesstätten
Gefördert werden Projekte, die Bildungsarbeit, die Teilhabe an Bildung und/oder die fördernde Betreuung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Fonds II: Zusammenhalt in der Stadt und für Vereine
Gefördert werden soziale und/oder kulturelle Projekte, sofern diese zum Zusammenhalt in der Stadt beitragen. Soziale Projekte sind solche, die sozialer Ungleichheit entgegenwirken. Kulturelle Projekte sind solche, die dem Erhalt des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt in Bamberg dienen.
Fonds III: Mobilität, Klima und Wirtschaft
Gefördert werden Projekte, die zum Klima- und/oder Umweltschutz und/oder zur Umsetzung eines nachhaltigen Lebens und Arbeitens in Bamberg sowie der Förderung der regionalen Wirtschaft beitragen. Nachhaltigkeit im Sinne des Fonds III trägt zum umwelt- und ressourcenschonender Umgangs bei.
Antragstellung Fonds I, II und III
Der Zeitraum für die Antragstellung 2024 wird in Kürze bekannt gegeben.
Vergabeverfahren Fonds I, II, III
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite online oder per Mail an buergerbeteiligung@stadt.bamberg.de. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung des Antrages im Fachreferat im Hinblick auf Einhaltung der Vergaberichtlinien, Qualität, Doppelungen und Umsetzbarkeit. Behandlung im zuständigen Fachsenat des Stadtrates im Herbst 2024. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.10.2024 bis 30.09.2025. Im Falle einer Zustimmung im Fachsenat erfolgt Auszahlung des Förderbetrags. Ein Verwendungsnachweis muss bis spätestens 31.12.2025 eingereicht werden.
Projektbericht/ Verwendungsnachweis
Spätestens bis zum 31.12.2024 ist beim Amt für Bürgerbeteiligung ein Verwendungsnachweis mit Projektbericht einzureichen (buergerbeteiligung@stadt.bamberg.de). Erfolgt dies nicht, wird die ausbezahlte Fördersumme zurückgefordert.
Der Projektbericht sollte folgende Informationen enthalten:
- Darstellung des Projektziels, der Maßnahmen und der Zielerreichung
- Anzahl der Angebotseinheiten und –stunden, Häufigkeit (z.B. monatlich, wöchentlich, Einzelveranstaltung)
- Anzahl und Wohnort der Teilnehmenden, bzw. Anzahl der erreichten Personen
- Anteil der Teilnehmenden nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund bzw. Teilnehmende mit Behinderung (ggf. geschätzt)
- Ort(e) bzw. Stadtteile, wo das Angebot stattgefunden hat
- Analyse von Feedbackbögen, sofern möglich
Vergaberichtlinien für die Unterstützungsfonds I, II und III der Stadt Bamberg 2023
Zeitschiene Fonds I, II, III
- Infos folgen -