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Inhalt

Niederlassungserlaubnis

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

  • Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten.
  • Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • Ausgenommen sind auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder von Unionsbürgern, von Staatsangehörigen der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern

  • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
  • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung

Selbständigen / Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl)
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung: Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld.
  • Nachweis über die Höhe der Heizkosten

Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) - oder
  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

Sprachliche Qualifikation

Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel nachgewiesen durch:

  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Sprachzertifikat B1 - oder
  • durch Zeugnisse und Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Besonderheiten

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.

In Einzelfällen ist die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen auch bereits nach drei Jahren möglich (z. B. bei Ehegatten Deutscher Staatsangehöriger). Informieren Sie sich bitte einzelfallbezogen bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.

Gebührenrahmen

113 Euro - 147 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

§ 19 Abs. 1 AufenthG

§ 19a Abs. 6 AufenthG

§ 21 Abs. 4 AufenthG