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Datum: 07.06.2022

Schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts liegt nun vor

Oberbürgermeister Starke stellt Zeitplan zur weiteren Behandlung des Themas im Stadtrat auf

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Besetzung der städtischen Senate und Ausschüsse nach der Kommunalwahl 2020 beanstandet. Jetzt liegt der Stadt Bamberg die Urteilsbegründung vor. Oberbürgermeister Andreas Starke leitete die Ausführungen des Gerichts umgehend an die Fraktionsvorsitzenden weiter und setzte das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 23. Juni, direkt nach den Pfingstferien. Außerdem soll in der Vollsitzung am 29. Juni über das weitere Vorgehen beraten werden. Bis dahin erhalten die Fraktionen die Möglichkeit zur internen Beratung. Außerdem prüft die Rechtsabteilung der Stadt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.

„Mit dem Gerichtsentscheid haben wir nun eine eindeutige Grundlage, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überprüfen zu können. Die Stadtverwaltung wird nun eine Bewertung vornehmen, ob das Einlegen von Rechtsmitteln angezeigt ist“, erklärt OB Starke. Bis zum 7. Juli, genau einen Monat nach Zustellung des Gerichtsbescheids, hat die Stadt Bamberg jetzt Zeit, um die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Bayreuth zu beantragen.  

Die Klage war von zwei Stadträten der AfD beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht worden. Laut dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung am 5. Mai ist der AfD künftig jeweils ein Sitz in der 12er-Senaten des Stadtrats zuzuerkennen. Zu diesen gehörten der Bau- und Werksenat, der Finanzsenat, der Konversions- und Sicherheitssenat, der Kultursenat, der Mobilitätssenat, der Familien- und Integrationssenat, der Personalsenat und der Feriensenat.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat zur Gründung von Fraktionen in mehreren Fällen rechtliche Bedenken geäußert. Kritisiert wurde insbesondere, dass hier „keine Abwendung von bisherigen Positionen und Wählerschaften gesehen werden kann“, wie sie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 7. Dezember 2020 für die rechtmäßige Bildung von Fraktionen aus Ratsmitgliedern verschiedener Parteien oder Wählergruppen als notwendig erachtet.