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Datum: 22.12.2025

Wo an Silvester ein Böllerverbot gilt

Feuerwerkskörper dürfen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg nicht gebrannt werden – aber nicht nur dort

Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin. Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg (siehe beigefügte Lagekarten).

Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen. Was manche aber vielleicht nicht wissen: Laut Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten.

Das Verbot umfasst den Gebrauch jedweder Art pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder Plätzen an allen Stellen, von denen aus die genannten Örtlichkeiten in Brand geraten könnten. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass historischer Gebäudebestand in Flammen aufgehen könnte. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.

In diesem Jahr neu hinzu kommt ein zeitlich befristetes Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände im Bereich „Am Kranen“ im Zeitraum von Mittwoch, 31. Dezember 2025, ab 23.30 Uhr bis 0.45 Uhr des Folgetages. Dort findet zum Jahreswechsel erstmals ein „Feuerwerk für alle“ auf der Regnitz statt. Aufgrund der zu erwartenden Menschenansammlung gilt dort für diesen Zeitraum ein zusätzliches Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände.

Michaelsberg gesperrt

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie und des Museums. Zudem wird der Zugang zu den Örtlichkeiten durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnten. 

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.

Auch Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie zum Beispiel alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren. 

Böller nur an Silvester und Neujahr erlaubt

Das Ordnungsamt der Stadt Bamberg weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember 2025 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.