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Datum: 20.02.2023

Vorbereitende Untersuchungen für Sanierungsgebiet "Tor zur südlichen Kernstadt" gestartet

Eigentümer im Untersuchungsgebiet werden kontaktiert, damit wichtige Informationen eingeholt werden können

Das Gebiet rund um die Friedrichstraße, Lange Straße, Schönleinsplatz, Mittlere und Südliche Promenade, sowie den Theatergassen ist ein über Jahrhunderte geprägter Stadtraum. Neben dem Sanierungsbedarf in den rückwärtigen Grundstücksbereichen beidseitig der Langen Straße, bilden insbesondere die Verkehrsproblematik mit den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen im gesamten Untersuchungsgebiet besondere Konflikte und städtebaulische Missstände. Eine Lösung für diese Problemlagen erhofft sich die Stadt Bamberg durch die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Tor zur südlichen Kernstadt“ und den Einsatz von Städtebaufördermitteln. Das mehrstufige Verfahren in Form der Vorbereitenden Untersuchungen ist im Januar mit der Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft BFS+ GmbH / PLANWERK Stadtentwicklung gestartet.

Das ausführende Büro BFS+ wird in den nächsten Wochen auf die Eigentümer im Untersuchungsgebiet zukommen und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Die Stadt Bamberg weist in diesem Zusammenhang auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hin. Demnach sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht erstreckt sich auf Tatsachen, „deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung erforderlich sind.“

In den kommenden Monaten sind begleitend zu den Vorbereitenden Untersuchungen auch mehrere Bürgerinformationen, Workshops, Fachvorträge und Führungen im Untersuchungsgebiet geplant. Dabei sollen die verschiedenen Problemstellungen des Voruntersuchungsgebietes aus jeweils unterschiedlichen Aspekten beleuchtet, sowie Ziele und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden. Die Termine werden rechtzeitig vorab bekannt gegeben.

Alle Informationen zum Thema unter https://www.stadt.bamberg.de/sanierungsgebiete

INFO: 
Sanierungsbedarf – Sanierungsgebiet – Verfahren

Sanierungsbedarf

An der mittleren (ZOB) und südlichen Promenade hat sich inzwischen der Sanierungsbedarf im Bereich der Verkehrsflächen und des öffentlichen Raumes insgesamt erhöht. Allen voran ist eine barrierefreie Umgestaltung dringend erforderlich. Auch die Verkehrssituation in der Friedrichstraße und am Schönleinsplatz weist städtebauliche Missstände auf. Fehlende Regelbreiten bei den Geh- und Radwegen führen zu regelmäßigen Konflikten. In der Langen Straße besteht beidseitig mit einigen Anwesen Sanierungsbedarf. Insbesondere rückwärtige Grundstücksbereiche weisen Sanierungsstau auf und könnten zur Schaffung von neuem Wohnraum dienen. Im Straßenraum führen die verschiedenen Nutzungsansprüche zu einem hohen Konfliktpotenzial. Immer dann, wenn vielfältige und komplexe Problemlagen bestehen und zudem Aussicht auf den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln besteht, ist es sinnvoll, die Ausweisung eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes zu prüfen.

Sanierungsgebiet – Förmliche Festsetzung und Vorbereitende Untersuchungen

Der Bau- und Werksenat hat in der Sitzung vom 03.04.2019 den Einleitungsbeschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich „Tor zur südlichen Kernstadt“ gefasst. Der Beschluss wurde gemäß § 141 BauGB im Rathaus Journal (Nr. 08/2019) vom 26.04.2019 ortsüblich bekannt gegeben. Zusätzlich wurde von der Verwaltungsspitze festgelegt, dass der öffentliche Bereich der Theatergassen inkl. Prälat-Meixner-Platz ins Leistungsbild mitaufgenommen wurde. Durch das Sonderprogramm „Innenstädte beleben“ werden die Vorbereitenden Untersuchungen „Tor zur südlichen Kernstadt“ mit Hilfe von Städtebaufördermittel nun durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet umfasst ein Fläche von ca. 6,2 Hektar. Es liegt innerhalb des Stadtdenkmals und in Teilen innerhalb des UNESCO-Weltkulturerbes. 

Zum Verfahren

Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen ist beabsichtigt, die Anregungen von Eigentümern, Nutzern und Nachbarn sowie den Trägern öffentlicher Belange zu erfassen. Dabei wird ein möglichst hoher Konsens unter den Beteiligten angestrebt. Am Ende des umfangreichen Verfahrens werden konkrete Aussagen zu Zielen, Maßnahmen, Zeitplanung, Kosten, Finanzierung, Rahmenplanung, Abwägungsergebnis, Geltungsbereichsvorschlag, Verfahrensart und Satzungsvorschlag stehen.