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Sondernutzungen öffentlicher Flächen

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen - also von Straßen, Wegen oder Plätzen - für gewerbliche Zwecke (bspw. Baustelleneinrichtungen, Warenausleger, Außenbestuhlung) erfordert eine öffentlich rechtliche Sondernutzungserlaubnis, die gebührenpflichtig ist. Zudem darf der öffentliche Raum erst nach Erteilung der Erlaubnis genutzt werden. Daher sollten Sie den entsprechenden Antrag rechtzeitig im Vorfeld einreichen.

Die wichtigsten Anträge erhalten Sie hier:

  • Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis

    für Verkaufsständer, Werbeständer, Infostände, Freischankflächen, Wärmedämmungen und sonstige Sondernutzungen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Handwerker

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Die in Bamberg zugrundeliegenden Satzungen finden Sie hier:

  • Sondernutzungssatzung - Satzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (16.02.1972)

  • Sondernutzungsgebührensatzung - Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (13.11.2006)