Sondernutzungen öffentlicher Flächen
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen - also von Straßen, Wegen oder Plätzen - für gewerbliche Zwecke (bspw. Baustelleneinrichtungen, Warenausleger, Außenbestuhlung) erfordert eine öffentlich rechtliche Sondernutzungserlaubnis, die gebührenpflichtig ist. Zudem darf der öffentliche Raum erst nach Erteilung der Erlaubnis genutzt werden. Daher sollten Sie den entsprechenden Antrag rechtzeitig im Vorfeld einreichen.