OB Starke: Lokale Wirtschaft profitiert von neuen Vergaberichtlinien und neuer Geschäftsordnung
Die Wertgrenzen für Vergaben ohne Beteiligung des Finanzsenats wurden auf 250.000 Euro angehoben.
Die Stadt Bamberg hat ihre Vergaberichtlinien überarbeitet und optimiert. „Damit erhöhen wir die Flexibilität im öffentlichen Auftragswesen und schaffen auch Erleichterungen in der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der lokalen Wirtschaft“, betont Oberbürgermeister Andreas Starke. Ab dem 1. Mai 2025 gelten die neuen Richtlinien und die neue Geschäftsordnung, die insbesondere die Wertgrenzen für Vergaben anheben und damit schnellere und unkompliziertere Verfahren ermöglichen. Starke: „Klar, dass uns die Bamberger Betriebe und Unternehmen besonders am Herzen liegen.“
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Wertgrenzen für Vergaben. Künftig ist der Finanzsenat erst dann zuständig für Vergaben von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen, wenn der Auftragswert 250.000 Euro netto übersteigt. Diese Anpassung der Geschäftsordnung ermöglicht es der Stadtverwaltung, eine größere Anzahl von Aufträgen ohne Gremienbeteiligung – zum Beispiel auch im Rahmen von Direktvergaben – zu vergeben, was die Verfahren erheblich beschleunigt und die Verwaltung entlastet.
Turbo für die Verwaltung
„Mit den neuen Richtlinien bringen wir mehr Tempo in die Auftragsvergabe“, erklärt OB Starke. „Das kommt nicht nur den Unternehmen aus der Region zugute, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die von einer zügigen Umsetzung kommunaler Projekte profitieren.“
Außerdem werden die Vergaben durch die neuen Vergaberichtlinien vereinfacht. So kann bei Aufträgen von bis zu 100.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen sowie von bis zu 250.000 Euro netto für Bauleistungen auf ein formalisiertes Vergabeverfahren verzichtet werden (sogenannte Direktvergaben). Dies beschleunigt die Verfahren zusätzlich und erleichtert die Beteiligung kleinerer Unternehmen und Handwerker, die über keine Ressourcen zur Teilnahme in formalisierten Vergabeverfahren verfügen.
Alle Ausschreibungen werden weiterhin auf der städtischen Website veröffentlicht, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die neuen Richtlinien betonen darüber hinaus die Berücksichtigung öko-sozialer Kriterien, um nachhaltige Beschaffungspraktiken zu fördern.