Finanzsenat - 24.04.2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 24.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:55 Uhr) | |||||
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Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017 im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis.
2.Die Jahresrechnungen sind im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.
3.Die Verwaltung wird ermächtigt,
a)bei der Antonistift-Stiftung Mittel in Höhe von 148.344,62 € aus der freien Rücklage zu entnehmen und für eine außerordentliche Tilgung bei HSt. 93150.97770 überplanmäßig bereitzustellen,
b)bei der Bürgerspital-Stiftung 420.000 € aus der freien Rücklage zu entnehmen, um die Kreditermächtigung bei der HSt. 93250.37270 um 296.480 € und bei der HSt. 93250.37770 um 123.520 € zu kürzen,
c)bei der St.-Getreu-Stiftung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Haushaltslage im Haushaltsjahr 2018 Mittel bis zu 150.000 € aus der freien Rücklage zu entnehmen und für eine außerordentliche Tilgung bei HSt. 93350.97280 außerplanmäßig bereitzustellen,
d)bei der Krankenhaus-Stiftung 100.000 € aus der freien Rücklage, 215.000 € aus der Instandhaltungsrücklage und 285.000 € aus dem Grundstockvermögen zu entnehmen, um die Kreditermächtigung bei der HSt. 93450.37760 in Höhe von 600.000 € verfallen zu lassen, und
e)bei der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Mittel in Höhe von 87.804 € aus der freien Rücklage zu entnehmen und für eine außerordentliche Tilgung in Höhe von 48.240 € bei HSt. 93750.97280 und eine außerordentliche Tilgung bei HSt. 93750.97770 in Höhe von 39.564 € außerplanmäßig bereitzustellen.
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